Termine

Bitte kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail.
Falls Sie mich nicht persönlich erreichen, hinterlassen Sie eine Nachricht, ich rufe Sie zurück.
Vereinbarte Termine können bis zu einem Tag vorher kostenlos abgesagt werden. Dazu reicht eine kurze Nachricht per E-Mail oder Telefon.

Erstgespräch

In einem Erstgespräch besprechen wir ausführlich Ihre aktuelle Situation und Ihr Anliegen und vereinbaren danach gegebenenfalls die Rahmenbedingungen (Methode, Kosten, Frequenz,...) für unsere Zusammenarbeit.

Verschwiegenheitspflicht

Psychotherapeuten sind gemäß dem Psychotherapeutengesetz in Österreich zur uneingeschränkten Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufs anvertrauten Geheimnisse verpflichtet, und zwar gegenüber allen Dritten einschließlich Ehegatten, Lebensgefährten, aber auch privaten und öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. Behörden oder Sozialversicherungsträgern (§15 PthG).
Diese Verschwiegenheitspflicht gilt während und nach Abschluss einer Psychotherapie.

Kostenerstattung durch Krankenkassen

Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10) haben PatientInnen die Möglichkeit, Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Die Kassen erstatten in diesen Fällen einen Teil des an PsychotherapeutInnen bezahlten Honorars. Bereits im Rahmen des Erstgesprächs informieren PsychotherapeutInnen über die notwendigen Schritte für die Kassenrefundierung. Die Kassen sind jedenfalls verpflichtet, die Behandlungseinheit mit zumindest € 28 zu bezuschussen. (Quelle: Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie http://www.psychotherapie.at/patientinnen/finanzierung)